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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Somahéa LLC
Allgemeiner Teil: Stand Oktober 2025
Ergänzende Bedingungen für das Retreat: Stand August 2026, siehe unten

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über somatische ganzheitliche Begleitung, insbesondere Einzelsitzungen, zwischen der Somahéa LLC, 75 E 3rd ST, Sheridan WY 82801 (nachfolgend „Begleiterin" genannt) und ihren Klient:innen (nachfolgend „Klient:in" genannt).

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des/der Klient:in werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Begleiterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Abgrenzung zu Heilkunde und Therapie

(1) Die Somahéa LLC bietet somatische ganzheitliche Begleitung an. Dies umfasst die Unterstützung der Klient:innen in einem eigenverantwortlichen Prozess zur Förderung des körperlichen und emotionalen Wohlbefindens, der Selbstwahrnehmung, der Stressregulation und der persönlichen Entwicklung.

(2) Die angebotenen Leistungen stellen ausdrücklich keine ärztlichen, medizinischen, psychotherapeutischen oder heilpädagogischen Leistungen dar. Sie dienen weder der Diagnose noch der Behandlung von Krankheiten im medizinischen oder psychologischen Sinne. Eine Heilung oder Linderung von Beschwerden kann weder versprochen noch garantiert werden.

(3) Die Begleiterin erstellt keine medizinischen oder psychotherapeutischen Diagnosen. Klient:innen werden bei körperlichen oder psychischen Beschwerden, die einer medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung bedürfen, ausdrücklich dazu geraten, entsprechendes Fachpersonal (Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Heilpraktiker:innen etc.) aufzusuchen.

(4) Eine laufende ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung soll durch die somatische Begleitung nicht unterbrochen oder ersetzt werden. Die somatische Begleitung sollte nur in Absprache mit dem entsprechenden Fachpersonal und mit dessen Einverständnis in Anspruch genommen werden.

§ 3 Eigenverantwortung und aktive Mitwirkung

(1) Der Prozess der somatischen ganzheitlichen Begleitung basiert auf freier Entscheidung, Freiwilligkeit und Eigenverantwortung der Klient:innen.

(2) Der/die Klient:in trägt während der gesamten Begleitung und auch zwischen den Sitzungen die volle Verantwortung für seine/ihre Handlungen, körperliche und psychische Gesundheit und Entscheidungen. Die Begleiterin fungiert als Begleitung, Impulsgeberin und Unterstützerin, nicht als Entscheidungsträgerin oder Therapeutin.

(3) Der/die Klient:in versichert, die Begleiterin vorab über alle relevanten körperlichen oder psychischen Vorerkrankungen, aktuelle Behandlungen oder Medikamenteneinnahmen vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.

§ 4 Honorar, Zahlungsmodalitäten und Termine

(1) Das vereinbarte Honorar für die Einzelsitzungen ist im jeweiligen Vertrag oder der Buchungsbestätigung festgelegt.

(2) Das Honorar ist, sofern nichts anderes vereinbart, bei Buchung vorab zu leisten.

(3) Absage/Stornierung von Einzelsitzungen: Bei Absagen oder Verschiebungen, die weniger als 48 Stunden vor dem Termin erfolgen, wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig, es sei denn, der/die Klient:in weist nach, dass der Begleiterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, oder ein Ersatztermin durch eine andere Person wahrgenommen wird. Die Begleiterin behält sich vor, Termine aus wichtigem Grund abzusagen (z. B. Krankheit). In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet oder ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

(4) Terminverfügbarkeit und Wartezeiten: Bei den angebotenen Somatic Alignment Sessions handelt es sich um individuell terminierte Leistungen mit begrenzten Kapazitäten. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es zu längeren Wartezeiten bis zum nächsten verfügbaren Termin kommen. Eine längere Wartezeit stellt keinen Grund für einen Widerruf oder eine Stornierung dar. Der gebuchte Termin kann jederzeit, sofern alternative Termine verfügbar sind, über den bereitgestellten Buchungslink verschoben werden.

§ 5 Haftungsbeschränkung

(1) Die Begleiterin haftet – abgesehen von der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflichten) – nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Begleiterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Begleiterin der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Eine Haftung für den vom Klienten gewünschten Erfolg oder das Nicht-Eintreten bestimmter Ergebnisse der Begleitung wird ausgeschlossen, da dieser Erfolg maßgeblich von der aktiven Mitwirkung, der Eigenverantwortung und den individuellen Voraussetzungen des/der Klient:in abhängt.

(5) Aufgrund der Natur der Zusammenarbeit, die weder Heilbehandlung noch Diagnose darstellt, ist es wichtig, dass jede Teilnehmerin uns vorab über persönliche, wie z. B. familiäre oder medizinisch vorhandene Probleme und ggf. Diagnosen informiert sowie über abgeschlossene und laufende sowie geplante Behandlungen oder Abhängigkeiten. Wir behalten uns vor, Teile des Programms entsprechend anzupassen oder abzusagen. Auch bei Durchführung machen wir erneut darauf aufmerksam, dass es sich bei dem Angebot um einen selbstverantwortlichen Prozess handelt. Es werden Ideen zur Umsetzung als Ansatz für Dich mitgeteilt, nicht aber zu befolgende Anweisungen gegeben. Die Umsetzung erfolgt also selbstverantwortlich und wir bitten Dich darum, stets auf Dich selbst achtzugeben und im Zweifel Rücksprache zu halten. Mache nur das, womit Du im Einklang bist und Dich wohlfühlst, dann erlangst Du die beste Erfahrung in allem, genau darum geht es.

§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Begleiterin verpflichtet sich, über alle im Rahmen der somatischen Begleitung erlangten Informationen des/der Klient:in Stillschweigen zu bewahren.

(2) Die Begleiterin verarbeitet personenbezogene Daten des/der Klient:in gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten regelt die gesonderte Datenschutzerklärung der Somahéa LLC.

§ 7 Schlussbestimmungen (Auffangklausel)

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der/die Klient:in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz der Somahéa LLC.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Dies gilt entsprechend für Regelungslücken.

Ergänzende Bedingungen für „The Coming Home Retreat"

Stand: 17. August 2026. Die folgenden Bedingungen gelten ausschließlich für die Teilnahme am Retreat „The Coming Home Retreat" im Patina Maldives, zu den Terminen vom 13. bis 19. März 2027 und vom 10. bis 16. April 2027. Sie ergänzen die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen diesen im Widerspruchsfall vor.

§ 1 Vertragspartner und Gegenstand

(1) Anbieterin ist die Somahéa LLC, 75 E 3rd St, Sheridan, WY 82801, USA.

(2) Gegenstand ist die Teilnahme am Retreat „The Coming Home Retreat" im Patina Maldives, Fari Islands, Malediven, zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Termin: vom 13. bis 19. März 2027 oder vom 10. bis 16. April 2027.

(3) Enthalten sind: sechs Nächte im Fari Studio bei Doppelbelegung, Vollpension einschließlich der im Programm genannten Signature-Abende, alle Gruppen- und Einzelsessions mit Anika Schweigert, Yin Yoga und Pilates am Morgen, eine sechzigminütige Signature-Massage, die private Wildlife- und Delfin-Cruise, der Speedboat-Transfer zwischen Malé und dem Resort in beide Richtungen sowie alle Steuern und Servicegebühren des Resorts.

(4) Nicht enthalten sind: An- und Abreise nach Malé, Getränke, weitere Spa-Behandlungen, motorisierter Wassersport, Reiseversicherungen sowie alle persönlichen Ausgaben vor Ort.

§ 2 Buchung und Vertragsschluss

(1) Die Teilnahme setzt ein vorheriges persönliches Gespräch voraus. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Teilnehmerin über den ihr zugesandten Link bucht und die Somahéa LLC die Buchung bestätigt.

(2) Je Termin stehen zwölf Plätze zur Verfügung. Buchungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

§ 3 Preis und Zahlung

(1) Der im Gespräch vereinbarte und in der Buchungsbestätigung genannte Preis gilt pro Person bei Belegung des Studios zu zweit. Ein einzeln belegtes Studio ist auf Anfrage gegen Aufpreis möglich.

(2) Der Gesamtbetrag ist spätestens 90 Tage vor Anreise vollständig beglichen, für den Termin im März 2027 also am 13. Dezember 2026, für den Termin im April 2027 am 10. Januar 2027. Wird eine vereinbarte Rate nicht fristgerecht gezahlt, kann die Somahéa LLC nach einmaliger Mahnung mit angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten; § 4 gilt entsprechend.

(3) Ratenzahlungen sind möglich. Der Zahlungsplan wird individuell vereinbart und in der Buchungsbestätigung festgehalten.

§ 4 Rücktritt durch die Teilnehmerin

(1) Ein Rücktritt ist jederzeit möglich und muss in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang bei der Somahéa LLC.

(2) Es fallen folgende Rücktrittsgebühren an, jeweils bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis:

ab Buchung bis 90 Tage vor Anreise: 20 Prozent
ab 89 Tage vor Anreise: 100 Prozent
Der 90. Tag vor Anreise ist für den Termin im März 2027 der 13. Dezember 2026, für den Termin im April 2027 der 10. Januar 2027.

(3) Hintergrund: Der Platz wird ab Buchung fest für die Teilnehmerin reserviert und steht niemand anderem mehr zur Verfügung. Ab 90 Tage vor Anreise stellt das Resort der Somahéa LLC den vollen Betrag in Rechnung, unabhängig davon, ob der Platz besetzt ist.

(4) Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt der Teilnehmerin unbenommen.

(5) Die Teilnehmerin kann bis 30 Tage vor Anreise eine Ersatzperson benennen, sofern diese die Voraussetzungen der Teilnahme erfüllt und die Somahéa LLC nicht aus wichtigem Grund widerspricht. In diesem Fall entfallen die Rücktrittsgebühren; berechnet wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Prozent des Reisepreises zuzüglich etwaiger Mehrkosten des Resorts.

(6) Kann der Platz anderweitig besetzt werden, reduziert sich die Gebühr entsprechend.

(7) Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Es handelt sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Beherbergung, Verpflegung und Freizeitgestaltung für einen konkreten Zeitraum (§ 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB).

§ 5 Rücktritt und Änderungen durch die Somahéa LLC

(1) Bei höherer Gewalt, etwa Naturereignissen, behördlichen Anordnungen oder Reisewarnungen, die die Durchführung unmöglich machen, können beide Seiten zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet, soweit die Somahéa LLC sie selbst zurückerhält. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung bereits gebuchter Flüge, bestehen nicht.

(2) Unwesentliche Änderungen des Programms bleiben vorbehalten, etwa bei Wetterlagen oder Verfügbarkeiten des Resorts. Der Charakter und der Gesamtumfang der Leistungen bleiben davon unberührt.

(3) Sollte Anika Schweigert aus zwingendem Grund verhindert sein, kann die Somahéa LLC eine gleichwertig qualifizierte Begleitung stellen.

§ 6 Reisedokumente, Gesundheit, Versicherung

(1) Für gültige Reisedokumente, erforderliche Visa und die Beachtung von Einreise- und Gesundheitsbestimmungen ist jede Teilnehmerin selbst verantwortlich.

(2) Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

(3) Die Teilnehmerin versichert, körperlich und psychisch in der Lage zu sein, an den angebotenen Einheiten teilzunehmen. Bestehende Erkrankungen, Schwangerschaft, Medikamenteneinnahme oder eine laufende psychotherapeutische Behandlung sind vor Buchung mitzuteilen, damit gemeinsam geprüft werden kann, ob das Format geeignet ist.

§ 7 Art der Angebote

Die Sessions und Workshops sind Angebote zur persönlichen Entwicklung und Selbsterfahrung. Sie stellen keine Heilbehandlung im Sinne des Heilpraktikergesetzes dar, ersetzen keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung und begründen kein Heilversprechen. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. § 2 dieser AGB gilt entsprechend.

§ 8 Vertraulichkeit in der Gruppe

Was in der Gruppe geteilt wird, bleibt in der Gruppe. Jede Teilnehmerin verpflichtet sich, persönliche Inhalte anderer Teilnehmerinnen weder weiterzugeben noch öffentlich zu machen. Dies gilt über das Retreat hinaus.

§ 9 Bild- und Tonaufnahmen

Während des Retreats können Foto- und Videoaufnahmen entstehen. Eine Verwendung für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit erfolgt nur mit gesonderter schriftlicher Einwilligung, die jederzeit widerrufen werden kann. Ohne Einwilligung entstehen keine Nachteile für die Teilnahme.

§ 10 Haftung

(1) Die Somahéa LLC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(2) Für Leistungen Dritter, insbesondere des Resorts, der Fluggesellschaften und der Transferanbieter, haftet die Somahéa LLC nicht, soweit diese nicht als eigene Leistung angeboten werden.